Die Frist, Änderungsanträge bei der November- und Dezemberhilfe zu stellen, wurde um einen Monat verlängert. Änderungsanträge sind nunmehr bis einschließlich 31.7.2021 möglich.

Eine Korrektur der Kontoverbindung für die November- und Dezemberhilfe ist ebenfalls bis zum 31.7.2021 möglich. Die Antragsfrist für Neuanträge endete allerdings bereits am 30.4.2021. Zu den umfangreichen FAQ des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie des Bundesministeriums der Finanzen zur November- und Dezemberhilfe gelangen Sie hier.