Zum 1. Mai 2021 ist die ausgesetzte Insolvenzantragspflicht wieder in Kraft getreten. Bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit müssen Unternehmen ab Mai wieder innerhalb der gesetzlichen Fristen einen Antrag auf Insolvenz stellen. Die Aussetzung war Anfang des Jahres erneut bis zum 30. April 2021 für solche Unternehmen verlängert worden, die noch auf die Auszahlung der seit dem 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen aufgrund der Corona-Pandemie warten. Derzeit gibt es zwar Diskussionen zwischen den Koalitionsfraktionen über eine Verlängerung der Insolvenzantragsfrist, die in der ersten Maiwoche rückwirkend durch Gesetz erfolgen müsste. Es ist jedoch unsicher, ob eine Einigung der Koalitionsfraktionen kurzfristig zustande kommen wird.