Ein Arbeitgeber verschickte die Kündigung an seinen Arbeitnehmer per WhatsApp. Dazu fotografierte er das Kündigungsschreiben. Das LAG München (LAG München Urteil vom 28. Oktober 2021, Az: 3 Sa 362/21) entschied, dass die Kündigung wegen fehlender Schriftform unwirksam war. mehr