Als Handelsvertreter:in und CDH-Mitglied sind Sie in Ihrem Arbeitsalltag vielen rechtlichen Risiken ausgesetzt. Schnell gibt es juristische Auseinandersetzungen wegen gekürzter Provisionszahlungen, unberechtigter Kündigungen durch das Unternehmen oder wegen Streitigkeiten mit Untervertreter:innen. Im letzten Jahr hat die Roland-Rechtsschutzversicherung als Rahmenvertragspartner der CDH die Handelsvertreter-Rechtsschutzversicherung für CDH-Mitglieder gründlich überarbeitet und deutlich vergünstigt. (mehr)

Sie profitieren als CDH-Mitglied von

  • einer neuen, verbesserten Staffelung der Deckungs- beziehungsweise Versicherungssummen,
  • reduzierten Prämien,
  • Festprämien bis 270.000 Euro Provisionseinnahmen,
  • oder unserer Beginnerdeckung: Diese ist befristet auf eine Laufzeit von 2 Jahren für Existenzgründer:innen und für Handelsvertreter:innen, die neu in die CDH eintreten
  • und ihre Handelsvertretertätigkeit erst seit drei Jahren ausüben. Nach Ablauf der befristeten Laufzeit erfolgt die Umstellung auf die Grunddeckung.

Das Wichtigste zum CDH-Rechtsschutz für Handelsvertreter:Innen auf einen Blick:

Versicherungsumfang

Versicherungsschutz besteht für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Handelsvertreterrechts. Rechtsschutz besteht zum Beispiel bei gerichtlichen Auseinandersetzungen

  • über den Ausgleichsanspruch im Falle einer Vertragsbeendigung,
  • über Provisionen und deren Neuregelung,
  • wegen unzulässiger Gebietsverkleinerungen,
  • wegen unberechtigter fristloser Kündigungen.
  • Versicherungsschutz besteht insoweit auch für
  • gerichtliche Streitigkeiten mit Untervertretern (sofern zusätzlich versichert),
  • gerichtliche Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit der Kündigung des Handelsvertretervertrags.

Versicherungsumfang

Versicherungsschutz besteht für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Handelsvertreterrechts. Rechtsschutz besteht zum Beispiel bei gerichtlichen Auseinandersetzungen

  • über den Ausgleichsanspruch im Falle einer Vertragsbeendigung,
  • über Provisionen und deren Neuregelung,
  • wegen unzulässiger Gebietsverkleinerungen,
  • wegen unberechtigter fristloser Kündigungen.
  • Versicherungsschutz besteht insoweit auch für
  • gerichtliche Streitigkeiten mit Untervertretern (sofern zusätzlich versichert),
  • gerichtliche Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit der Kündigung des Handelsvertretervertrages

Wartezeit

Es besteht eine Wartezeit von grundsätzlich sechs, bei Ausgleichsansprüchen von zwölf und bei Eigenkündigung von 24 Monaten.

Ein Rechtsstreit kann teuer werden

Wenn Sie sich in einem Rechtsstreit wiederfinden, kann der Weg durch die Instanzen teuer werden, denn Ihr Kostenrisiko richtet sich nach dem jeweiligen Streitwert Mit ROLAND Rechtsschutz sind Siehervorragend gegen die finanziellen Risiken einer gerichtlichen Auseinandersetzung abgesichert. Und im Streitfall müssen Sie sich über diese Kosten nicht zusätzlich Gedanken machen.

Wenn Sie Fragen haben oder eine Beratung wünschen, finden Sie den für Sie zuständigen Ansprechpartner der HDI-Versicherung, die als CDH-Rahmenvertragspartner den Vertrieb der Handelsvertreter-Rechtsschutzversicherung für CDH-Mitglieder übernimmt, auf unserer Internetseite nach Anmeldung mit Benutzername und Kennwort (oben rechts) in der PDF-Datei „Ansprechpartner 2023“. Beides nennt Ihnen Ihr CDH-Wirtschaftsverband.