Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 Corona-bedingt eingeschränkt ist. Damit soll ihre wirtschaftliche Existenz gesichert werden. Die Förderhöhe beträgt einmalig 50 Prozent eines sechsmonatigen Referenzumsatzes in 2019, maximal aber 7.500 Euro. Eine gleichzeitige Antragstellung für eine Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III ist nicht möglich. Für die Anmeldung zum Direktantrag ist lediglich ein Elster-Zertifikat notwendig. Die Internetseite für die Antragstellung finden Sie unter: https://direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/
Die Auszahlung der Neustarthilfe soll in der Regel wenige Tage nach Antragstellung erfolgen.
Gesellschafterinnen und Gesellschafter von Personen- und Kapitalgesellschaften bzw. Aktionärinnen und Aktionäre müssen leider noch etwas Geduld haben bis das Antragsverfahren auch für diese Organisationsformen geöffnet wird. Zu beachten ist, dass nur ein Antrag auf Neustarthilfe gestellt werden kann. Wer einen Antrag als natürliche Person gestellt hat, kann keinen weiteren Antrag als Gesellschafter stellen. Sobald auch für diesen Kreis der Betroffenen eine Antragstellung möglich ist, werden wir Sie umgehend informieren.
Die Antragsfrist endet am 31. August 2021.
Weitere Details zur Neustarthilfe finden Sie hinter nachstehendem Link: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/neustarthilfe.html
Eine umfangreiche Zusammenstellung der am häufigsten gestellten Fragen mit den betreffenden Antworten finden Sie hier: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Neustarthilfe/neustarthilfe.html