Kein Schadensersatz für verspätete und unvollständige DSGVO-Auskunft
Eine verspätete und unvollständige DSGVO-Auskunft löst keinen Schadensersatz aus, weil es sich um keine Datenschutzverletzung nach Art.82 DSGVO handelt. Die hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf kürzlich entschieden.