Ausgleichsanspruch bei altersbedingter Kündigung
Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses steht dem Handelsvertreter unter den Voraussetzungen des § 89 b des Handelsgesetzbuches (HGB) ein Ausgleichsanspruch zu.
Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses steht dem Handelsvertreter unter den Voraussetzungen des § 89 b des Handelsgesetzbuches (HGB) ein Ausgleichsanspruch zu.