Nachvertragliche Verwendung von Kundendaten
Nicht selten gibt es nach Vertragsende Streit zwischen den ehemaligen Vertragsparteien darüber, wie der Handelsvertreter mit den ihm bekannten Kundendaten umgehen kann.
Nicht selten gibt es nach Vertragsende Streit zwischen den ehemaligen Vertragsparteien darüber, wie der Handelsvertreter mit den ihm bekannten Kundendaten umgehen kann.
Zum 1. Januar 2023 wurde das Vormundschafts- und Betreuungsrecht umfassend reformiert. Der neue § 1358 BGB gibt Ehegatten und Lebenspartnern für den Notfall ein gegenseitiges 6-monatiges Vertretungsrecht im Bereich der Gesundheitssorge.
Gerade in diesen herausfordernden Zeiten ist es zur Vermeidung von Forderungsausfällen für Handelsvertreterinnen und Handelsvertreter besonders wichtig, auftretende Indizien für eine drohende bzw. bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit bei den Marktpartnern rechtzeitig zu erkennen.
Gerade in Zeiten wie diesen stellt sich nicht selten die Frage, ob der Kunde einerseits und der vertretene Unternehmer andererseits für den Fall, dass die Bemühungen des Handelsvertreters Früchte tragen und es zum Geschäftsabschluss kommt, überhaupt bezahlen können.
Wie in jedem Jahr können zum Jahresende wieder zahlreiche Ansprüche verjähren. Somit hat jeder für sich zu überprüfen, ob Handlungsbedarf besteht, um den Eintritt der Verjährung zu verhindern. Denn ist ein Anspruch erst einmal verjährt, kann er gegenüber dem Zahlungsverpflichteten nicht mehr durchgesetzt werden.
Mit einem Gesetz zur Umsetzung von verschiedenen Vorgaben von EU-Richtlinien im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen, wurde mit dessen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 14 Juni dieses Jahres das bisherige Verpackungsgesetz geändert.
Denn Rechnungsmängel gefährden den Vorsteuerabzug. Unternehmen mussten als Leistungs- und Rechnungsempfänger schon immer überprüfen, ob der Umsatzsteuerbetrag gesondert zum Netto- oder Bruttorechnungsbetrag aufgeführt und zutreffend bezeichnet wurde, um ihr Recht auf Vorsteuerabzug wahrnehmen zu können.
Handelsvertreterverträge können auf unterschiedliche Weise und aus unterschiedlichen Gründen enden.
Immer wieder kommt es vor, dass der Unternehmer um etwa eine Änderung des Provisionssatzes, des Kundenkreises oder auch der Bezirksgrenzen gegenüber dem Handelsvertreter durchzusetzen, die betreffenden Regelungen eines bestehenden Handelsvertretervertrages isoliert kündigt.
Warum Handelsvertreter besser keine Mindestumsatzvereinbarungen treffen sollten.