Mit den zum 1. Januar 2026 und bereits zum 1. Januar 2027 beschlossenen Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns müssen Arbeitgeber, die Minijobber beschäftigen, ihre Verträge und Arbeitszeitregelungen dringend überprüfen. Hintergrund ist, dass ein Minijob nur dann vorliegt, wenn die monatliche Vergütung die gesetzliche Entgeltgrenze nicht überschreitet. mehr