Handelsvertretungen müssen ab dem 1. Januar 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können. Der Gesetzgeber hat zwar bis Ende 2027 Übergangsfristen für die verpflichtende Umstellung auf die elektronische Rechnungsstellung festgelegt, sodass Papierrechnungen und andere Formate unter bestimmten Umständen weiter erlaubt sind. Die CDH hat zum gesamten Thema ein Merkblatt veröffentlicht, welches für Mitglieder zur Verfügung steht. Mehr