Das derzeit geltende Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV weist systemische Defizite auf, welche die zwingende Notwendigkeit einer Reform begründen, die Rechtssicherheit, Transparenz und Geschwindigkeit ins Zentrum rückt. Ziel der Reform muss es daher sein, Rechtssicherheit für Selbständige und ihre Auftraggeberinnen und -geber zu schaffen und keinesfalls weitere Unsicherheit zu stiften. Die Kernforderungen des BD und CDH lesen Sie unter mehr