Die Glaubwürdigkeit der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung galt jahrelang als unantastbar. Zuletzt gab es jedoch Gerichtsentscheidungen, wonach der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aufgrund sonstigen Verhaltens des Mitarbeiters eingeschränkt ist. Arbeitsunfähigkeitsdaten werden seit 2023 elektronisch an die Krankenkasse übermittelt. Der Arbeitgeber erhält Kenntnis von Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit, nicht jedoch von der Diagnose. Bei den folgenden in der Praxis häufig vorkommenden Fällen bestehen Zweifel an der Richtigkeit der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung:
- Der Arbeitnehmer hat einen Antrag auf Urlaubsgewährung gestellt, der abgelehnt wurde, anschließend meldete sich der Arbeitnehmer krank (LAG Köln, Urteil vom 06.06.2022, Az.: 11 Sa 819/21)
- Der Arbeitnehmer hatte erklärt, eine bestimmte Arbeit nicht erledigen wollen, weil er dafür angeblich nicht zuständig sei, was der Arbeitgeber zurückwies. Als die Tätigkeit angefallen ist, meldete sich der Arbeitnehmer krank (LAG Köln, Urteil vom 03.06.2025, Az.: 7 Sa 54/25).
- Nach Erhalt einer Kündigung meldete sich die Arbeitnehmerin genau bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses krank und machte anschließend Resturlaubsansprüche geltend (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 02.03.2023, Az.: 2 Sa 203/22)
- Der Arbeitnehmer übt während der Erkrankung Tätigkeiten aus, die mit der Krankschreibung nicht vereinbar sind (z.B. sportliche Aktivitäten, Arbeitstätigkeit im Geschäftsbetrieb eines Verwandten).
In den vorgenannten Fällen ist die Beweiskraft der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Regel erschüttert. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer die behauptete Krankheit auf andere Weise nachzuweisen hat als nur durch die ärztliche Bescheinigung, z.B. durch geeignete Zeugen. Gelingt dies nicht, droht dem Arbeitnehmer abhängig vom Einzelfall der Ausspruch einer fristlosen oder fristgerechten Kündigung.
Unser Tipp:
Seien Sie aufmerksam bei Verdachtsmomenten. die gegen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sprechen können. Vermeiden Sie aber vorschnelles Handeln wie den Ausspruch einer fristlosen Kündigung ohne hinreichende Klärung des Sachverhalts. Wenn Sie ohne Klärung des Sachverhalts fristlos gekündigt haben und der Mitarbeiter erfolgreich Kündigungsschutzklage erhebt, weil er die Unklarheiten im Zusammenhang mit seiner Kündigung ausräumen kann, drohen erhebliche Lohnnachzahlungsansprüche.